RECHTSGEBIETE

Wenn Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll oder Steuerfahndung gegen Sie ermitteln, leisten wir Ihnen als Verteidiger ebenso sachgerechten Beistand wie in einem gegen Sie eröffneten gerichtlichen Hauptverfahren.

Auch wer sich unschuldig weiß, kann durch eine unkluge Reaktion einen Anfangsverdacht auf sich ziehen oder gar erhärten. Das frühe Aufsuchen eines Verteidigers ist deshalb das beste Verteidigungsmittel. Nur so sind wir in die Lage versetzt, zeitnah für Sie bei Behörden oder Gerichten vorzusprechen und den Verdacht oder Ermittlungsvorwurf zu entkräften. Durchsuchungen, Festnahmen und Verhaftungen können unter Umständen vermieden und eine Verfahrenseinstellung oder bei entsprechender Sachlage ein Freispruch erreicht werden.